Die Teilnahme an der Fortbildung ist nur zulässig, wenn ein Impfnachweis, ein Nachweis über die Genesung oder ein aktueller Corona-Testnachweis vorliegt (aktuell: Antigen-Schnelltest mit Beleg nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test mit Beleg nicht älter als 48 Stunden).
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